Haus- und Badeordnung für den Badesee „Rudufer“

Diese Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und dem respektvollen Miteinander aller Besucherinnen und Besucher. Mit dem Betreten des Geländes erkennen alle Nutzer die nachstehenden Regelungen verbindlich an.

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1.1. Das Betreten des Geländes und das Baden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

    1.2. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson baden.

    1.3. Die Benutzer haben sich in den Anlagen so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Dies gilt auch bei Ausübung des gewässerrechtlichen Gemeingebrauchs insbesondere durch Nutzung von Ruderbooten, Surfbrettern, Tretbooten, SUP-Boards, etc.

    1.4. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals (sofern vorhanden) ist Folge zu leisten.

     1.5. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Natur-, Umwelt- und Jugendschutz, sind zu beachten.

  2. Parken und Verkehr auf dem Gelände
    2.1. Für das Parken von Kraftfahrzeugen aller Art auf den ausgewiesenen Parkplätzen wird eine Parkgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme und ist aus der Gebühreninformation des Parkautomaten zu entnehmen.

     2.2. Das Fahren, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art ist innerhalb der Anlagen (außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen) grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten nur für:
    - Rollstühle mit Motor,
    - Privatfahrzeuge von Anglern sowie
    - Eigentümer der Hinterliegergrundstücke mit gültiger Ausnahmegenehmigung auf den Zufahrten zum Angelbereich.

  3. Nutzung der Anlagen
    3.1. Die Anlagen und ihre Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder verändert werden.

    3.2. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren sowie das Reiten in den Anlagen ist untersagt.

    3.3. Offenes Feuer und Grillen sind nur an ausdrücklich dafür ausgewiesenen und angelegten Grillplätzen gestattet.

    3.4. Abfälle sind in die bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen. Eine saubere Umwelt liegt in unser aller Interesse.

    3.5. Der missbräuchliche Genuss von Alkohol ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zu einem Platzverweis führen.

    3.6. Ferner untersagt sind alle Ruhestörungen, die geeignet sind, den Genuss der freien Natur zu beeinträchtigen. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist einzuhalten. Im Einzelfall können organisierte Veranstaltungen (Feste von Privatpersonen, Gruppen oder Vereinen) außerhalb der vorher genannten Zeiten im Rahmen des §2 der Verordnung über die Sperrzeit der Gemeinde Michelau i.OFr. genehmigt werden. Dies ist in Abstimmung mit dem Pächter mind. 14 Tage vorher in der Gemeindeverwaltung gesondert zu beantragen.

    3.7. Auf dem gesamten Gelände ist übliche Badebekleidung zu tragen. FKK ist nicht gestattet.

    3.8. Das Ausbringen von Lebensmitteln als Futter ist strikt verboten. 

  4. Badebetrieb und Verhalten am Wasser
    4.1. Das Schwimmen ist nur in dem ausgewiesenen Badebereich erlaubt.

    4.2. Die Verwendung von Luftmatratzen, Schlauchbooten und anderen Schwimmhilfen erfolgt auf eigene Gefahr und darf nur in flachen Uferbereichen verwendet werden.

    4.3. Laute Musik, übermäßiger Lärm oder störendes Verhalten sind zu unterlassen.

    4.4. Sensible Bereiche, wie das durch Schwimm-Bojen gekennzeichnete Areal am Südufer, sind von Schwimmern zu meiden. 

  5. Sicherheit und Erste Hilfe
    5.1. Bei Unfällen oder Notfällen ist unverzüglich der Notruf (112) zu wählen.

    5.2. Erste-Hilfe-Einrichtungen (sofern vorhanden) sind ausschließlich für Notfälle bestimmt.

    5.3. Das Mitbringen und der Gebrauch gefährlicher Gegenstände (z. B. Glasflaschen, Waffen, scharfe Gegenstände) sind untersagt.

    5.4. Eltern haften für ihre Kinder. Der Betreiber haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  6. Haftung und Ausschluss
    6.1. Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

    6.2. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

    6.3. Für Wertsachen und Bargeld stehen den Nutzern Wertschließfächer in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Eine Haftung für Verlust oder Diebstahl wird nicht übernommen.

    6.4. Besucherinnen und Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Gelände verwiesen werden. In schweren Fällen kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

  7. Naturschutz und Umweltverhalten
    7.1. Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume dürfen nicht beschädigt oder gestört werden.

    7.2. Offenes Feuer und Gillen ist außerhalb der ausgewiesenen und angelegten Grillplätze strikt untersagt.